Schulen, Bürgerhäuser und Räumlichkeiten, die nicht in die Versammlungsstättenverord-
nung fallen, erfordern in der Regel keinen Meister der Veranstaltungstechnik. Dennoch ist es empfehlenswert, einen kompetenten Ansprechpartner mit Basiswissen vor Ort einzusetzen.
Indem Sie für Ihr Haus eine „Aufsicht führende Person“ einrichten, qualifizieren Sie Ihre Mitarbeiter, laufende Arbeiten auf Bühnen oder Szenenflächen fachmännisch zu beaufsichtigen. In diesem Lehrgang bereiten wir Ihre Mitarbeiter intensiv auf deren Funktion als "Aufsicht führende Person in Versammlungsstätten" vor.
Das Seminarziel beinhaltet die Unterweisung der Beschäftigten zur Aufsicht von Veranstaltungen gemäß §40 Abs.5 MVstättVo, bzw. der länderspezifischen Verordnung über Bau und Betreib von Versammlungsstätten.
Für den Betreiber oder Veranstalter wird somit die Nachweiserbringung über die Sachkunde der ausgewählten Personen erleichtert.
Sachkundige Aufsichtspersonen im Sinne der Verordnung dürfen Veranstaltungen betreuen, wenn von der bühnen- und studiotechnischen sowie der beleuchtungstechnischen Einrichtung keine Gefährdungen ausgehen und diese einfacher Art sind. Des Weiteren dürfen von Art und Umfang der Veranstaltung keine Gefährdungen ausgehen.
Die Bewertung muss im Vorfeld durch eine/n ausgebildete/n Verantwortliche/n für Veranstaltungstechnik gemäß §39 MVstättVo bzw. länderspezifischer Verordnung über Bau und Betreib von Versammlungsstätten erfolgen.
Lehrgangsziel
Sensibilisierung und Qualifizierung der verantwortlichen Mitarbeiter von Schulaulen, Bürgerhäusern oder anderen Versammlungsstätten.
Lehrgangsinhalte
Grundkenntnisse der gesetzlichen Regelungen für Versammlungsstätten
- Einsatz und Verantwortung von sachkundigen Aufsichtspersonen
- Beurteilung von Gefährdungen
- Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
- Vorbeugender Brandschutz
- Pyrotechnische Effekte
- Unterweisung von Mitwirkenden
- Praxisnahe Übungen
Voraussetzungen
Derzeit nur als Inhouse-Schulung möglich!
Zielgruppe
Hausmeister, Haustechniker, Hallenwarte und sonstige Personen, die Veranstaltungen in Versammlungsstätten betreuen
Termine
Termine auf Anfrage
Kosten
Kosten auf Anfrage