Meisterbafög / Aufstiegsbafög
Meisterbafög
Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz fördert Fortbildungsmaßnahmen, die auf eine Prüfung auf der Meisterebene vorbereiten. Hierunter fallen auch berufsbegleitende und mediengestützte Lehrgänge wie der Meister für Veranstaltungstechnik.
Die Teilnehmer haben Anspruch auf einen einkommens- und vermögensunabhängigen Zuschuss von 50% der Lehrgangsgebühren und ein zinsbegünstigtes Darlehen der KfW für den Restbetrag, das von zwei bis maximal sechs Jahren nach Lehrgangsabschluss zins- und tilgungsfrei ist.
Beispiel:
Bei einer Kursgebühr von 7.750,- € beträgt der Zuschuss des Aufsteigsbafögs 3.875,- €.
Über die verbleibenden 3.875,- € können Sie nun das Angbeot der KfW annehmen, von welchem Sie nach erfolgreicher Abschlussprüfung bei der IHK noch einmal 50% (1.937,50 €) erstattet bekommen.
Insgesamt können Sie in diesem Fall also auf eine Fördersumme in Höhe von 5.812,50 € kommen.
Förderungsberechtigt sind Deutsche und ausländische Mitbürger/innen, die sich bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten und erwerbstätig gewesen sind.
Das Meister-BAFÖG kann erst nach der Anmeldung zum Lehrgang beantragt werden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auch über die Info-Hotline:
0800-MBAFOEG und über das Internet www.aufstiegs-bafoeg.de
Gerne beraten wir Sie und helfen beim Ausfüllen des Antragsformulars. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub
Seit dem 19.09.2011 ist die G+B Akadmie als „Einrichtung nach dem AWBG“ anerkannt.
Bildungsurlaub – das ist der gesetzlich verbriefte Anspruch auf Weiterbildung für Arbeitnehmer / innen während der Arbeitszeit. Vielen noch nicht bekannt und darum noch wenig genutzt ist das Recht, anerkannte Seminare während der Arbeitszeit zu besuchen und sich dafür beurlauben zu lassen.
Auf Bildungsurlaub.de finden Sie, was Sie für die Planung Ihres Bildungsurlaubs brauchen.
G+B Stiftung Medienförderung
G+B Stiftung Medienförderung
„Die G+B-Gruppe möchte, dass im Bereich Medientechnik Tätige eine bestmögliche Aus- und Weiterbildung bekommen, daher wurde die G+B Akademie GmbH gegründet.
Weiterhin fördern wir die Aus- und Weiterbildung im Bereich Medien durch unsere G+B Stiftung Medienbildung. Laut Satzung der Stiftung können wir nun auch Einzelpersonen, die Ausbildungsmaßnahmen im Bereich Medien absolvieren, bei Bedarf fördern. Über eine mögliche Förderung entscheidet der Stiftungsvorstand.
Gerne können Sie die, G+B Stiftung Medienbildung, Tel. 02204/204-164, oder die Mit- arbeiter der G+B Akademie ansprechen, um weitere Informationen, bzw. Antragsformulare zu erhalten.“